Informationen für Antragsteller

 

Was wir fördern

Die Funk Stiftung hat sich zum Ziel gesetzt die Förderung der Risikoforschung und der kulturellen Vielfalt in den Mittelpunkt zu stellen.

Alle Informationen über die für die Funk Stiftung wichtigen Förderkriterien finden Sie in unserem „Fact Sheet zum Anforderungsprofil“ und in unserer „Förderrichtlinie“.

 

Wen wir fördern

Die Funk Stiftung fördert nur Vorhaben, die für die Allgemeinheit von Nutzen sind. Sowohl Inländische als auch Ausländische gemeinnützige Institutionen und Projektträger können gefördert werden. Institutionen oder Projektträger sollen vorzugsweise ihren Sitz, zumindest einen Vertreter, in der Europäischen Union oder in mit der EU assoziierten Staaten haben.

 

Was wir nicht fördern

Die Funk Stiftung behält sich vor keine Kleinstprojekte oder Privatpersonen zu fördern.

 

Wie gehen Sie vor

Wenn Sie bei der Funk Stiftung einen Förderantrag einreichen möchten, lesen Sie bitte vorher die Informationen zu unseren Förderkriterien und überprüfen Sie, ob Ihr Vorhaben diesen entspricht. 
Im ersten Schritt reichen Sie uns eine Förderprojektanfrage hier über die Webseite ein. Diese sollte nicht länger als eine halbe A4 Seite sein und in wenigen Worten das geplante Projektvorhaben beschreiben. Sofern bereits bekannt auch den Projektzeitraum und die benötigten Fördermittel bekanntgeben. 

Bei gesteigertem Interesse des Stiftungsgremiums wird ein erstes Kennlerngespräch zur Vorstellung des Förderprojektes einberufen. Im Zuge dessen werden Sie aufgefordert einen ordentlichen Projektantrag einzureichen bzw. nach dem ersten Kennenlernen von Ihnen nachgereicht.

Weitere Unterlagen, die Ihnen den Bewerbungs- und Förderungsprozess vereinfachen finden Sie hier als PDF-Dokumente hinterlegt.

Hierzu gehören:

 

Wie gehen wir vor

Nach Einreichung einer Förderanfrage erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und Ihr Anliegen wird geprüft. 

Im Falle einer Ablehnung werden Sie nach gegebener Zeit informiert.
Bei einem positiven Ergebnis bezüglich Ihrer Anfrage werden wir mit Ihnen in Kontakt treten und das weitere Vorgehen besprechen.

Der finale Beschluss über eine Projektförderung, nach Prüfung eines von Ihnen konzipierten Vollantrages, erfolgt durch den Stiftungsvorstand und den Stiftungsrat.

 

Hier können Sie einen Antrag auf Fördermittel stellen, wenn ihr Projekt den Förderrichtlinien entspricht und in den Rahmen der Risikoforschung und Risikobewältigung oder der Kultur fällt.

Wir freuen uns auf Ihre Projekte!

Ihre Ansprechpartnerin